Aktuelle Rechtsprechung

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Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

Bildet sich auf einer Landstraße vor einer ampelgeregelten Baustelle ein kolonnenartiger Rückstau und überholt - in einer Phase, in welcher kein Gegenverkehr naht - ein Motorrad mit mäßiger Geschwindigkeit diese Kolonne, trifft den Motorradfahrer keine Mithaftung, wenn aus der Kolonne ohne jegliche Vorankündigung ein Pkw nach links ausschert, um in einen dort befindlichen Wirtschaftsweg einzubiegen, und es hierdurch zu einer Kollision mit dem bereits auf nahezu gleicher Höhe befindlichen Motorrad kommt.OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2020, Aktenzeiche 12 U 1134/19

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Herüberragende Zweige: Klage oder Selbsthilfe?

Der Beseitigungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verjährt innerhalb von drei Jahren.Auch nach der Verjährung verbleibt dem Nachbarn das Recht, herüberragende Zweige selbst abzuschneiden (§ 910 Abs. 1 BGB).BGH Urteil vom 22.02.2019, Aktenzeichen V ZR 136/18

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Erheblichkeit eines Mangels: ab 5 %

Die Erheblichkeit eines Mangels im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB liegt in der Regel dann vor, wenn die Kosten der Beseitigung mindestens 5 % der vereinbarten Gegenleistung ausmachen.Die Erhebung des Einwands der Unverhältnismäßigkeit gemäß § 439 Abs. 4 BGB ist nur bis zur Erklärung des Rücktritts möglich, eine danach erhobene Einrede ist unbeachtlich.OLG München, Urteil vom 8.3.2019, Az. 20 U3637/18

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