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Karin Brandenburger

Karin Brandenburger, Rechtsanwältin seit 1992

SCHWERPUNKTE MEDIZINRECHT, VERKEHRSRECHT UND FAMILIENRECHT

Ich, Rechtsanwältin Karin Brandenburger, bin seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Ich vertrete Sie deutschlandweit.

Von Beginn meiner Tätigkeit an bearbeite ich schwerpunktmäßig Medizin-, Verkehrs- und Ehe- und Familienrecht. Für meine Schwerpunktgebiete erfülle ich die Voraussetzungen für die Zulassung als Fachanwältin.

Im medizinrechtlichen Bereich bearbeite ich vornehmlich das Haftungsrecht, hier insbesondere zahnmedizinische Fragestellungen sowohl für Ärzte wie auch für Patienten.

Im Verkehrsrecht vertrete und berate ich Sie bei allen rechtlichen Problemen wie z.B. Unfallflucht, Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Unfallregulierung, Schadensabwicklung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Ordnungswidrigkeit, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung oder Trunkenheit im Straßenverkehr als Fußgänger, Zweirad- oder Autofahrer.

Sie und Ihre Interessen vertrete ich als Rechtsanwältin effektvoll, einsatzbereit, zielorientiert und schlagkräftig. Ich greife hierbei auf eine qualifizierte und jahrelange Erfahrung zurück. Beherzt und couragiert verfolge ich Ihr Anliegen auch vor Gericht.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner persönlichen Portfolio-Website.