Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB im paritätischen Wechselmodell

Wird ein Kind nichtverheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB zustehen. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesen Fällen für beide Elternteile grundsätzlich i.H.v. 50 % einer vollschichtigen Beschäftigung. BGH, Beschluss vom 18.3.2026, Az. XII ZB 227/25

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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung: Verzögerte Ablehnung einer Deckungsanfrage Die verzögerte Ablehnung einer Deckungsanfrage für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich Klageandrohung hat zur Folge, dass dem Rechtsschutzversicherer der Einwand fehlender Erfolgsaussicht für ein Klageverfahren zu versagen ist. Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 4.2.2026, Az. 5 U37/25

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