Nutzungsvergütung für Haushaltsgegenstände
BGH, Beschluss vom 24.6.2025, Az. XII ZB 114/25 Die Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands (hier: Familienauto) steht im Ermessen des Gerichts. Die Höhe der eine angemessene Nutzungsvergütung hat sich im Ausgangspunkt an der Miete bzw. dem Nutzwert der konkreten Sache zu orientieren. Auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten sind bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen.
Familienrecht
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.7.2025, Az. 2 UF 653/25e Ein Auskunftsanspruch eines Elternteils über persönliche Verhältnisse gegenüber dem volljährigen Kind kann nicht aus § 1686 BGB abgeleitet werden.
Erbrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2025, Az. IV ZB 34/24 Der Wert der Beschwer des zur Auskunft verurteilten Besitzers von Nachlassgegenständen dürfte in der Regel weniger als Euro 1000 betragen (Änderung des Rechtsmittelstreitwertes von bislang Euro 600 auf Euro 1000 ab 1.1.2026).
