Unfallversicherung: Verspätete Geltendmachung von Invalidität

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2025, Az. 9 O 319/22 Die Äußerung eines Versicherungsvertreters (Agenten), solange der Versicherungsnehmer alle Gliedmaßen habe, werde der Versicherer nicht leisten, kann das Fehlen eines Verschuldens an der verspäteten Geltendmachung von Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung begründen

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Versicherungsrecht: Leerstand eines Gebäudes als Gefahrerhöhung und Leistungskürzung

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 21.7.2025, Az. 16 U 64/24 (BGH, Urteil vom 13.1.1982, Az. IVa ZR 197/80) Eine Erhöhung der Brandgefahr ist erst dann zu bejahen, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzukommen.

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