Unfallversicherung: Verspätete Geltendmachung von Invalidität
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2025, Az. 9 O 319/22 Die Äußerung eines Versicherungsvertreters (Agenten), solange der Versicherungsnehmer alle Gliedmaßen habe, werde der Versicherer nicht leisten, kann das Fehlen eines Verschuldens an der verspäteten Geltendmachung von Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung begründen
