KFZ Unfall mit Kleinkind

Haftung bei Unfall in verkehrsberuhigter Zone mit spielenden Kleinkindern und Angehörigenprivileg

1. Nach dem strengen Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2a StVO muss eine Gefährdung der besonders geschützten Personen ausgeschlossen sein. Die Fahrt eines Kleintransporters in einer Fußgängerzone genügt trotz Schrittgeschwindigkeit diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe ist und deshalb mit der Anwesenheit weiterer Kinder auf der Fahrbahn gerechnet werden muss.

2. Kleinkinder (1 1/4 Jahre alt) bedürfen ständiger Aufsicht und der Möglichkeit einer jederzeitigen körperlichen Einwirkung, weil sie aufgrund ihrer altersbedingten Entwicklung Gefahren ihrer Umgebung nicht erkennen und beherrschen können.

3. Auf das Angehörigenprivileg nach § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X können sich grundsätzlich nur Haushaltsangehörige berufen, die aufgrund eines auf Dauer angelegten Pflegeverhältnisses mit dem Geschädigten verbunden sind.

OLG Schleswig Beschl. v. 16.3.2026 – 7 U 91/25

Vorinstanz: LG Itzehoe – 6 O 243/24