Arbeitsrecht Kündigungsschutz Beitrags-Autor:Florian Haußleiter Beitrag veröffentlicht:08.06.2026 Beitrags-Kategorie:Unkategorisiert Der Austritt aus der katholischen Kirche ist kein ausreichender Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der katholischen Schwangerschaftsberatung. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.3.2026, Aktenzeichen C -258/24 Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragRechtsschutzversicherung Nächster BeitragUnterhaltsanspruch nach § 1615l BGB im paritätischen Wechselmodell