Rechtsschutzversicherung: Verzögerte Ablehnung einer Deckungsanfrage
Die verzögerte Ablehnung einer Deckungsanfrage für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich Klageandrohung hat zur Folge, dass dem Rechtsschutzversicherer der Einwand fehlender Erfolgsaussicht für ein Klageverfahren zu versagen ist.
Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 4.2.2026, Az. 5 U37/25
