Rechte der Betreiberin eines privaten Parkplatzes nach Ablauf des Parkscheins

BGB § 858 Abs. 1

, § 

859 Abs. 1, 3

Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.

BGH Urt. v. 19.12.2025 – V ZR 44/25