Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen Beitrags-Autor:Florian Haußleiter Beitrag veröffentlicht:02.01.2026 Beitrags-Kategorie:Unkategorisiert BGH, Beschluss vom 2.10.2024, Az. 6 S TR 278/24 Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung sind weder nach § 849 BGB noch nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB zu verzinsen. Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragNutzungsvergütung für Haushaltsgegenstände Nächster BeitragVersicherungsrecht: Leerstand eines Gebäudes als Gefahrerhöhung und Leistungskürzung