Unfallversicherung

Die innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall vorzulegende ärztliche Invaliditätsfeststellung muss folgendes beinhalten:

  • Die Schädigung
  • Den Bereich, auf den sich die Beschädigung auswirkt
  • Die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht

Die Invaliditätsfeststellung hat die Funktion, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird. Der Versicherer soll durch die fristgebundene ärztliche Invaliditätsfeststellung ohne Weiteres den medizinischen Bereich erkennen können, auf den sich die Prüfung seiner Leistungsverpflichtung erstrecken muss (BGH, Urteil vom 01.04.2015, AZ: IV ZR 104/13).