Betriebsgefahr bei Fahrzeugbrand

Betriebsgefahr bei einem Fahrzeugbrand durch Selbstentzündung

Wird bei einem Fahrzeug, das seit Tagen abgestellt ist, ein Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt ausgelöst, ist der Brand „bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges“ entstanden. Der Halter haftet für den Schaden, der einem Dritten durch den Brand entsteht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2015, AZ: 9 W 3/15).