Familienrecht

Trennung und Scheidung sind eine Belastung

Unser Ziel ist es, Ihnen die Sorgen abzunehmen und Sie schnell und gut durch diese Phase zu führen.

Eine einvernehmliche Lösung ist gerade mit Kindern wünschenswert – mit oder ohne Mediation.

Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche auf Unterhalt und Vermögensausgleich durch, gegebenenfalls mittels Einstweiliger Anordnungen vor Gericht (auch mit Verfahrenskostenhilfe).

Auch die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung sind fair aufzuteilen.

Beim Sorgerecht und beim Umgang, möglicherweise Wechselmodell, empfehlen sich außergerichtliche Regelungen, gegebenenfalls eine Mediation. Gleiches gilt für die Aufteilung von gemeinsamem Eigentum, insbesondere Immobilieneigentum.

Im Scheidungsverfahren werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Renten hälftig ausgeglichen, der sogenannte Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Nicht zwingend bei der Scheidung einer Ehe/Lebenspartnerschaft ist ein Zugewinnausgleichsverfahren, ebenso wenig ein Unterhaltsverfahren. Hier können jederzeit güterrechtliche oder unterhaltsrechtliche Vereinbarungen getroffen werden, entweder vorab beim Notar
oder dann im Scheidungstermin.

Beim Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt ist hinsichtlich der Höhe und der Dauer der Unterhaltszahlungen (auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und ggf. des Kindergeldes) ein Ergebnis zu finden, das beiden Seiten gerecht wird.

Die Wirksamkeit von Eheverträgen ist in der Rechtsprechung ein heißes Thema. Hierzu beraten wir Sie vor der Heirat gleichermaßen wie im Falle der Scheidung.