Arbeitsrecht

Arbeitnehmer – Arbeitgeber

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts

Individualarbeitsrecht

a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages:    

    Erstellen und Überprüfen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, Prüfung einzelner Arbeitsvertragsklauseln, Zahlungsklagen vor dem Arbeitsgericht,  

    Zielvereinbarungen, leistungsorientierte bzw. variable Vergütungen und Prämien, Urlaub, Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) 

b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz:

    Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis

c) Betriebliche Altersversorgung

d) Schutz besonderer Personengruppen:

  • Schwangere und Mütter: Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Home-Office

  • Schwerbehinderte und Jugendliche

  • Mobbing: Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld                         

e) Arbeitsförderungsrecht und Sozialversicherungsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

a) Tarifvertragsrecht

b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht: Personalrat und Betriebsrat       

c) Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrecht: Betriebsänderung, Stilllegung, Restrukturierung