Arbeitsrecht
Arbeitnehmer – Arbeitgeber
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts
Individualarbeitsrecht
a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages:
Erstellen und Überprüfen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, Prüfung einzelner Arbeitsvertragsklauseln, Zahlungsklagen vor dem Arbeitsgericht,
Zielvereinbarungen, leistungsorientierte bzw. variable Vergütungen und Prämien, Urlaub, Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz:
Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis
c) Betriebliche Altersversorgung
d) Schutz besonderer Personengruppen:
Schwangere und Mütter: Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Home-Office
Schwerbehinderte und Jugendliche
Mobbing: Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld
e) Arbeitsförderungsrecht und Sozialversicherungsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht: Personalrat und Betriebsrat
c) Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrecht: Betriebsänderung, Stilllegung, Restrukturierung